Eine Empfehlung auszusprechen kostet nichts. Was danach passiert, schon: 2026 entscheiden vier Zahlen darüber, ob eine Provision im Studium ein sauberes Zusatzeinkommen bleibt oder eine Nachforderung auslöst. Die schärfste davon ist die Einkommensgrenze der beitragsfreien Familienversicherung: Sie liegt 2026 bei 565 Euro im Monat, nämlich einem Siebtel der Bezugsgröße von 3.955 Euro aus der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Diese 565 Euro sind nicht die 603 Euro, die du aus dem Minijob kennst. Beide Zahlen stehen im selben Gesetz, sie gelten aber für zwei verschiedene Arten von Geld — und die Verwechslung ist der teuerste Einstiegsfehler beim Empfehlungsgeschäft. Dieser Text ordnet die vier Grenzen, benennt die zuständige Stelle für jede einzelne und listet auf, was vor dem ersten Link tatsächlich erledigt sein muss.
Bis die erste Gutschrift kommt, lässt sich die Wartezeit füllen: Bei I am Beezy wird jede angesehene Videosequenz, jeder Artikel und jede Anzeige vergütet, ohne dass dafür ein Gewerbe nötig wäre.
Warum greifen bei Provisionen andere Grenzen als beim Nebenjob?
Lohn wird abgerechnet, Provision wird gemeldet
Beim Nebenjob macht der Arbeitgeber die Arbeit: Er meldet dich an, führt Beiträge ab, stellt am Jahresende eine Bescheinigung aus. Bei einer Provision gibt es diesen Apparat nicht. Das Netzwerk oder das Unternehmen schreibt dir einen Betrag gut, überweist ihn — und damit ist seine Rolle beendet. Alles, was danach kommt, liegt bei dir: Anmeldung, Aufzeichnung, Erklärung.
Das ist keine Formalie, sondern der Grund für die unterschiedlichen Grenzen. Eine geringfügige Beschäftigung ist ein Arbeitsverhältnis mit eigener Sonderregel. Eine Provision ist entweder eine sonstige Leistung nach § 22 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes oder — sobald du sie planmäßig und wiederholt erzielst — Einkommen aus einem Gewerbebetrieb. Für beides gelten die allgemeinen Regeln, nicht die Minijob-Sonderregel.
Die 603-Euro-Grenze gilt hier nicht
§ 10 des Fünften Sozialgesetzbuchs regelt, wer beitragsfrei über Eltern oder Partner mitversichert bleibt. Der Grundsatz: Das Gesamteinkommen darf „regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches" nicht übersteigen. Für 2026 sind das 565 Euro. Direkt danach steht die Ausnahme — und die ist eng gefasst: Wer eine geringfügige Beschäftigung ausübt, darf bis zur Geringfügigkeitsgrenze verdienen. Die Minijob-Grenze von 603 Euro im Monat gilt 2026 laut Minijob-Zentrale ausschließlich für geringfügige Beschäftigungen, also für Arbeitsverhältnisse.
Eine Affiliate-Provision ist kein Arbeitsverhältnis. Für sie bleibt es bei 565 Euro. Der Unterschied von 38 Euro klingt klein, entscheidet aber über einen kompletten eigenen Krankenversicherungsbeitrag — und der wird rückwirkend fällig, wenn die Kasse die Grenzüberschreitung erst bei der jährlichen Bestandsprüfung sieht.
Wer beides kombiniert, rechnet zusammen. Ein Kellnerjob an der Minijob-Grenze und daneben 200 Euro Provision ergeben ein Gesamteinkommen, das die 565 Euro klar reißt. Die Sonderregel für geringfügige Beschäftigung schützt nur den Teil, der aus der Beschäftigung stammt; sie hebt die Grenze für das übrige Einkommen nicht an. Genau dieser Mischfall ist der häufigste, weil kaum jemand sein Studium allein aus Provisionen finanziert.
Die vier Grenzen, an denen ein studentischer Nebenverdienst kippt
Krankenversicherung: ein Siebtel der Bezugsgröße
565 Euro im Monat, gemessen am Gesamteinkommen und nicht am Umsatz. Bei einem Gewerbe zählt der Gewinn, also Einnahmen abzüglich Ausgaben. Das ist ein Hebel, den viele übersehen: Werbekosten, Hosting, ein anteiliges Arbeitsgerät senken das Gesamteinkommen und damit den Abstand zur Grenze. Wer sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet, bleibt nach § 10 SGB V bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert — danach endet die Familienversicherung unabhängig vom Einkommen, und die studentische Krankenversicherung übernimmt.
Steuer: 256 Euro Freigrenze und 12.348 Euro Grundfreibetrag
Bleiben deine Provisionen gelegentlich, laufen sie als sonstige Einkünfte. § 22 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes sagt dazu wörtlich: „Solche Einkünfte sind nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie weniger als 256 Euro im Kalenderjahr betragen haben." Das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Bei 255 Euro bleibt alles steuerfrei; bei 256 Euro wird der volle Betrag steuerpflichtig, nicht nur der eine Euro darüber. Der Unterschied ist juristisch scharf und wird ständig falsch wiedergegeben.
Darüber liegt der Grundfreibetrag: Ab dem Veranlagungszeitraum 2026 bleibt ein zu versteuerndes Einkommen bis 12.348 Euro nach § 32a des Einkommensteuergesetzes ohne Einkommensteuer. Für die allermeisten Studierenden bedeutet das: Die Provisionen sind zu erklären, kosten aber keine Steuer, solange alle Einkünfte zusammen unter dieser Schwelle bleiben. Erklärt werden müssen sie trotzdem — Steuerfreiheit und Erklärungspflicht sind zwei Paar Schuhe.
Umsatzsteuer: 25.000 Euro Vorjahr, 100.000 Euro laufendes Jahr
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 des Umsatzsteuergesetzes ist seit dem 1. Januar 2025 neu zugeschnitten. Seither gelten 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr und höchstens 100.000 Euro im laufenden Jahr, so das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 18. März 2025. Der ältere Wert von 22.000 Euro, der in vielen Ratgebern noch steht, ist überholt. Wer die Regelung nutzt, weist auf seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus — und kann im Gegenzug keine Vorsteuer ziehen.
| Grenze 2026 | Wert | Was beim Überschreiten passiert | Wer prüft |
|---|---|---|---|
| Familienversicherung | 565 Euro pro Monat | Eigener Krankenversicherungsbeitrag, rückwirkend ab Überschreitung | Deine Krankenkasse |
| Minijob (nur bei Anstellung) | 603 Euro pro Monat | Reguläre Sozialversicherungspflicht des Arbeitsverhältnisses | Minijob-Zentrale |
| Sonstige Einkünfte, § 22 Nr. 3 EStG | 256 Euro pro Kalenderjahr | Der gesamte Betrag wird steuerpflichtig, nicht nur der Überschuss | Dein Finanzamt |
| Grundfreibetrag, § 32a EStG | 12.348 Euro zu versteuerndes Einkommen | Einkommensteuer nach Tarif auf den übersteigenden Teil | Dein Finanzamt |
| Kleinunternehmerregelung, § 19 UStG | 25.000 Euro Vorjahr / 100.000 Euro laufend | Umsatzsteuerpflicht mit Voranmeldungen und Rechnungsausweis | Dein Finanzamt |
Was brauchst du konkret, bevor die erste Provision fließt?
Anmeldung und Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Sobald die Empfehlungen planmäßig und auf Wiederholung angelegt sind, ist es ein Gewerbe. Die Anmeldung läuft über das Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde; ob das dort auch online geht, legt die Kommune selbst fest. Danach schickt dir das Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den du über ELSTER ausfüllst. Dort entscheidest du unter anderem, ob du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst — eine Entscheidung, die du nicht jedes Quartal neu triffst.
Der Fragebogen fragt nach dem geschätzten Gewinn des ersten und zweiten Jahres. Schätze realistisch statt vorsichtig: Eine zu niedrige Angabe erspart dir keine Steuer, sie verschiebt sie nur in eine Nachzahlung samt angepasster Vorauszahlungen.
Steuernummer, USt-IdNr und das Netzwerk im Ausland
Viele Affiliate-Programme werden nicht aus Deutschland abgerechnet. Das ist kein Problem, verlangt aber eine zusätzliche Nummer. § 27a des Umsatzsteuergesetzes ist eindeutig: „Das Bundeszentralamt für Steuern erteilt Unternehmern im Sinne des § 2 auf Antrag eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer." Der Antrag ist schriftlich zu stellen, mit Name, Anschrift und Steuernummer. Seit der Reform kennt derselbe Paragraf zusätzlich eine eigene Kleinunternehmer-Identifikationsnummer.
Praktisch heißt das: Das Netzwerk fragt nach einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, bevor es dir eine Gutschrift ohne deutsche Umsatzsteuer ausstellt. Ohne die Nummer bleibt die Auszahlung liegen oder wird falsch abgerechnet. Awin, dessen deutsche Gesellschaft als Awin AG firmiert, und das Partnerprogramm von Amazon sind zwei Beispiele für Programme, bei denen deutsche Publisher diese Angaben im Konto hinterlegen.
Ein Konto, das die Zahlung annimmt
Die Gutschrift kommt per Überweisung. Innerhalb des Euroraums ist das eine gewöhnliche SEPA-Überweisung, für die keine Spezialanbieter nötig sind. Prüfe nur zwei Dinge: ob dein Konto eine deutsche IBAN hat — manche Auftraggeber und Behörden akzeptieren bis heute keine ausländische — und ob dein Institut Zahlungseingänge aus einem Gewerbe auf einem privaten Girokonto überhaupt zulässt. Die Sparkassen und Volksbanken sind regional eigenständige Häuser; die Antwort hängt an deiner Filiale, nicht an der Dachmarke.
| Schritt | Wo | Wann |
|---|---|---|
| Gewerbeanmeldung | Gewerbeamt der Stadt oder Gemeinde | Sobald die Tätigkeit auf Wiederholung angelegt ist |
| Fragebogen zur steuerlichen Erfassung | ELSTER, an das zuständige Finanzamt | Nach der Anmeldung, unaufgefordert zugestellt |
| Umsatzsteuer-Identifikationsnummer | Bundeszentralamt für Steuern, schriftlicher Antrag | Vor der ersten Abrechnung mit einem Programm im Ausland |
| Meldung an die Krankenkasse | Deine gesetzliche Krankenkasse | Bevor das Monatseinkommen die 565 Euro erreicht |
| Einkommensteuererklärung | ELSTER | Sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, § 149 AO |
Die ersten Wochen ohne Reichweite überbrücken mit I am Beezy
Wie die Vergütung entsteht
Ein Empfehlungsgeschäft zahlt erst, wenn jemand über deinen Link kauft. Bis dahin vergehen Wochen. Bei I am Beezy siehst du Inhalte an — Videos, Artikel, Werbung — und jede Ansicht erzeugt eine Vergütung, die auf dein übliches Zahlungsmittel ausgezahlt wird. Aktive Nutzerinnen und Nutzer bewegen sich in einer Spanne von 5 bis 15 Euro pro Tag; in Deutschland wird direkt in Euro abgerechnet, eine Umrechnung entfällt.
Warum das die vier Grenzen entlastet
Der Punkt ist nicht die Höhe, sondern die Planbarkeit. Wer weiß, wie viel im Monat hereinkommt, kann den Abstand zu den 565 Euro steuern, statt ihn im Nachhinein festzustellen. Und wer die ersten Ausgaben eines Affiliate-Starts — Domain, Hosting, ein besseres Mikrofon — aus laufenden Einnahmen bezahlt, muss sie nicht vorfinanzieren. Beides senkt das Risiko, das am Anfang steht: Kosten vor dem ersten Euro Provision.
Häufige Fragen zu Provisionen neben dem Studium?
Zählt eine einmalige Empfehlungsprämie schon als Gewerbe?
Nein. Eine einzelne, nicht auf Wiederholung angelegte Prämie fällt unter die sonstigen Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG mit ihrer 256-Euro-Freigrenze. Zum Gewerbe wird es, sobald die Tätigkeit planmäßig, nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Wo diese Grenze im Einzelfall verläuft, entscheidet dein Finanzamt anhand des Gesamtbilds — frage dort nach, statt sie selbst zu ziehen.
Muss ich meiner Krankenkasse die Provisionen melden?
Ja, sobald sie regelmäßig anfallen. Die Kasse prüft die Familienversicherung turnusmäßig und fordert Nachweise an. Eine Meldung vorab ist die günstigere Variante: Sie verhindert eine rückwirkende Feststellung über mehrere Monate. Frag dabei ausdrücklich nach, wie deine Kasse schwankende Monatsbeträge mittelt — die Prüfung stellt auf das regelmäßige Einkommen ab.
Was ist mit Provisionen aus Versicherungs- oder Finanzprodukten?
Für die Vermittlung von Versicherungen und bestimmten Finanzanlagen verlangt die Gewerbeordnung eine eigene Erlaubnis. Das ist kein Detail am Rand, sondern eine andere Rechtslage als bei einer gewöhnlichen Produktempfehlung. Kläre die Erlaubnispflicht bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer, bevor du ein Programm aus diesem Bereich annimmst.
Wie lange muss ich Belege und Abrechnungen aufbewahren?
Die Gutschriften des Netzwerks sind deine Einnahmenbelege, und sie liegen meist nur im Konto des Anbieters. Lade sie monatlich als Datei herunter, statt dich auf den Zugang zu verlassen: Ein gekündigtes Programm nimmt sein Archiv mit. Dieselbe Regel gilt für die Ausgabenseite — Rechnungen für Domain, Hosting oder Werbeanzeigen gehören in denselben Ordner, weil sie den Gewinn senken und damit den Abstand zur 565-Euro-Grenze vergrößern.
Fazit: erst die vier Zahlen, dann der erste Link
Das Empfehlungsgeschäft im Studium scheitert selten am Werben und fast immer an einer Grenze, die niemand nachgerechnet hat. Halte die vier Zahlen für 2026 griffbereit — 565 Euro bei der Familienversicherung, 256 Euro bei den sonstigen Einkünften, 12.348 Euro Grundfreibetrag, 25.000 Euro bei der Kleinunternehmerregelung — und notiere jeden Monat, wo du stehst. Wer parallel eine kleine, planbare Einnahme aufbaut, verschafft sich Luft für diese Rechnung: Dafür lässt sich I am Beezy ohne Anmeldung eines Gewerbes ausprobieren.
