Ein Preisvergleich sortiert Tarife nach Gigabyte pro Euro. Für einen Betrieb ist das die kleinere Hälfte der Rechnung. Der Jahresbericht Telekommunikation 2025 der Bundesnetzagentur weist für 2025 einen Verbrauch von 8,4 Gigabyte je aktiver SIM-Karte und Monat aus, ein Plus von 13 Prozent gegenüber dem Vorjahr, bei insgesamt 10,9 Milliarden transportierten Gigabyte. Wer sich an diesem Wert orientiert, sieht sofort, dass ein Drei-Gigabyte-Tarif nicht mehr am Markt ist.
Die anderen drei Kriterien stehen in keinem Vergleichsportal: Welches der vier Netze steckt hinter der Marke, in welchem Rhythmus wird abgerechnet, und bekommst du eine Rechnung, mit der sich Vorsteuer ziehen lässt. Dieser Text geht die vier Punkte der Reihe nach durch und nennt die Rechtsgrundlagen, auf die du dich bei Problemen berufen kannst.
Kleine Betriebe brauchen für solche Posten einen Puffer. I am Beezy ist ein Weg, ihn nebenbei aufzubauen, indem angesehene Inhalte vergütet werden.
Wie viel Datenvolumen brauchst du 2026 wirklich?
Der Durchschnitt als Untergrenze, nicht als Ziel
8,4 Gigabyte im Monat sind der Mittelwert über alle aktiven SIM-Karten in Deutschland, also einschließlich Zweitkarten, Kindergeräten und Karten in Fahrzeugen. Ein Gerät, das im Arbeitsalltag Videokonferenzen überträgt, Dateien synchronisiert und gelegentlich als Hotspot für den Laptop dient, liegt deutlich darüber. Der Durchschnitt taugt deshalb als Untergrenze für die Tarifwahl, nicht als Zielwert.
Ein brauchbarer Bezugspunkt aus dem Markt: ALDI TALK führte am 4. August 2026 seinen Tarif S mit 25 Gigabyte, 5G bis 50 Mbit/s sowie Telefonie und SMS ohne Begrenzung innerhalb Deutschlands, inklusive Roaming in der Europäischen Union, zu 9,99 Euro je vier Wochen im Prepaid-Verfahren ohne Vertragsbindung. 25 Gigabyte sind knapp das Dreifache des bundesweiten Durchschnitts — daran lässt sich ablesen, was ein Einstiegsangebot heute überhaupt mitbringt.
Warum die Minuten nicht mehr die Rechnung bestimmen
Die Sprachtelefonie schrumpft, während die Daten wachsen. Die Bundesnetzagentur zählt für 2025 rund 132 Milliarden Gesprächsminuten im Mobilfunk gegenüber 148 Milliarden im Jahr davor. Praktisch heißt das: Eine Allnet-Flat ist heute Standardausstattung und kein Unterscheidungsmerkmal mehr. Wer einen Tarif nach dem Minutenpaket auswählt, vergleicht ein Merkmal, das ohnehin überall enthalten ist.
Entscheidend wird stattdessen, was mit dem Volumen nach dem Verbrauch passiert. Drosselung auf eine sehr niedrige Geschwindigkeit macht das Gerät für Arbeitszwecke unbrauchbar; automatische Nachbuchung kostet Geld ohne dein Zutun. Beides steht in der Leistungsbeschreibung, nicht auf der Werbeseite.
Netz, Marke und Preis: was hinter den Discountangeboten steckt
Vier Netze, viele Marken
In Deutschland betreiben vier Unternehmen ein eigenes Mobilfunknetz: Telekom Deutschland, Vodafone, Telefónica Deutschland mit der Marke o2 und 1&1. Alle anderen Anbieter kaufen Kapazität bei einem dieser vier ein. congstar fährt auf dem Netz der Telekom, ALDI TALK und Blau auf dem von o2, otelo auf dem von Vodafone, dazu kommen weitere Handelsmarken wie Lidl Connect. Die eigentliche Auswahl ist deshalb keine Markenauswahl, sondern eine Netzauswahl mit vorgeschalteter Preisstufe.
Für einen Betrieb zählt dabei nur eine Frage: Wo arbeitest du tatsächlich? Ein Netz, das an deiner Werkstatt, bei deinen Kunden und auf deiner Pendelstrecke trägt, ist jeden Aufpreis wert; eines, das dort Lücken hat, ist auch geschenkt zu teuer. Teste vor dem Wechsel mit einer Prepaid-Karte desselben Netzes an genau diesen Orten, statt dich auf eine Abdeckungskarte zu verlassen.
Der Abrechnungsrhythmus, den fast alle übersehen
Prepaid-Tarife rechnen häufig je vier Wochen ab, nicht je Monat. Das klingt nach einer Formalie und ist eine Preiserhöhung um ein Dreizehntel. Ein Jahr hat rund 13,04 Zeiträume von vier Wochen. Bei 9,99 Euro je vier Wochen zahlst du im Jahr also 129,87 Euro statt der 119,88 Euro, die zwölf Monatszahlungen desselben Betrags ergeben würden — eine Differenz von 9,99 Euro pro Jahr, ohne dass eine einzige Leistung dazukommt.
Für den Vergleich heißt das: Rechne jeden Tarif auf zwölf Monate hoch, bevor du Preise nebeneinanderstellst. Bei einem Vier-Wochen-Rhythmus multiplizierst du mit 13, bei einem Monatsrhythmus mit 12. Erst danach ist die Zahl vergleichbar.
| Merkmal | Was im Vergleichsportal steht | Was du zusätzlich prüfst |
|---|---|---|
| Datenvolumen | Gigabyte pro Monat | Verhalten nach Verbrauch: Drosselung oder automatische Nachbuchung |
| Netz | Markenname | Welcher der vier Netzbetreiber dahintersteht und wie er an deinen Arbeitsorten trägt |
| Preis | Betrag je Abrechnungszeitraum | Jahreskosten, also mal 12 oder mal 13 je nach Rhythmus |
| Telefonie | Allnet-Flat | Kein Unterscheidungsmerkmal mehr, Minuten gehen bundesweit zurück |
| Rechnung | Wird selten erwähnt | Ob eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer ausgestellt wird |
Welche Kriterien gelten nur für Selbstständige?
Ohne Rechnung kein Vorsteuerabzug
Hier trennt sich der betriebliche Tarif vom privaten. § 15 Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes ist unmissverständlich: „Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt voraus, dass der Unternehmer eine nach den §§ 14, 14a ausgestellte Rechnung besitzt." Ein Aufladebeleg aus dem Supermarkt oder eine Bestätigung in einer App ist keine solche Rechnung. Prüfe deshalb vor Vertragsschluss, ob der Anbieter eine ordentliche Rechnung bereitstellt und ob du sie herunterladen kannst.
Der zweite Satz desselben Absatzes zieht eine weitere Grenze: „Nicht als für das Unternehmen ausgeführt gilt die Lieferung, die Einfuhr oder der innergemeinschaftliche Erwerb eines Gegenstands, den der Unternehmer zu weniger als 10 Prozent für sein Unternehmen nutzt." Wer sein Gerät fast ausschließlich privat nutzt, kann es also nicht dem Betrieb zuordnen. Führe für die ersten Monate eine grobe Aufzeichnung der Nutzung, damit du bei einer Nachfrage etwas vorzeigen kannst.
Als Kleinunternehmer rechnest du anders
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 des Umsatzsteuergesetzes gilt seit dem 1. Januar 2025 mit den Schwellen von 25 000 Euro Umsatz im Vorjahr und höchstens 100 000 Euro im laufenden Jahr, so das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 18. März 2025. Der ältere Wert von 22 000 Euro ist überholt. Wer die Regelung nutzt, weist keine Umsatzsteuer aus und zieht im Gegenzug keine Vorsteuer — für die Tarifwahl heißt das, dass der Bruttopreis der wahre Preis ist und ein Angebot ohne saubere Rechnung dich nichts kostet.
Laufzeit und Minderung nach dem Telekommunikationsgesetz
Zwei Paragrafen des Telekommunikationsgesetzes sind für kleine Betriebe bares Geld wert. § 56 Absatz 1 begrenzt die anfängliche Laufzeit auf 24 Monate und verpflichtet den Anbieter, vor Vertragsschluss zusätzlich einen Vertrag mit höchstens zwölf Monaten Laufzeit anzubieten. Nach Ablauf der anfänglichen Laufzeit kannst du nach Absatz 3 „jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat" kündigen, und nach Absatz 4 dürfen dir dadurch keine Kosten entstehen.
§ 57 Absatz 4 regelt den Fall, dass die gelieferte Geschwindigkeit dauerhaft oder wiederkehrend erheblich von der vereinbarten abweicht. Dann darfst du „das vertraglich vereinbarte Entgelt mindern", und zwar in dem Verhältnis, in dem die tatsächliche von der vereinbarten Leistung abweicht; außerdem steht dir eine außerordentliche Kündigung ohne Frist offen. Nachgewiesen wird die Abweichung mit einem von der Bundesnetzagentur bereitgestellten oder zertifizierten Messverfahren — nicht mit einer beliebigen App.
| Situation | Dein Recht | Grundlage |
|---|---|---|
| Vertrag mit 24 Monaten Bindung angeboten | Anspruch auf ein Angebot mit höchstens 12 Monaten Laufzeit | § 56 Absatz 1 TKG |
| Bindung abgelaufen, Vertrag läuft weiter | Kündigung jederzeit mit einem Monat Frist, kostenfrei | § 56 Absatz 3 und 4 TKG |
| Geschwindigkeit bleibt dauerhaft zurück | Minderung des Entgelts im Verhältnis der Abweichung | § 57 Absatz 4 TKG |
| Abweichung erheblich und wiederkehrend | Außerordentliche Kündigung ohne Einhaltung einer Frist | § 57 Absatz 4 TKG |
| Betriebsausgabe geltend machen | Vorsteuerabzug nur mit Rechnung nach §§ 14, 14a | § 15 Absatz 1 UStG |
Die laufenden Fixkosten eines kleinen Betriebs abfedern mit I am Beezy
Warum gerade die kleinen Posten wehtun
Ein Mobilfunkvertrag ist keine große Position, aber eine, die zwölfmal im Jahr abgeht — wie Kontoführung, Versicherung und Softwareabo. In der Gründungsphase, wenn die Einnahmen unregelmäßig kommen, sind es genau diese Fixkosten, die den Monat eng machen, nicht die einmaligen Investitionen.
Eine planbare Einnahme daneben
Der Mechanismus hinter I am Beezy besteht aus einem einzigen Schritt: Du siehst einen Inhalt an, und diese Ansicht wird vergütet, ausgezahlt auf dein gewohntes Zahlungsmittel. Bei regelmäßiger Nutzung liegt der Rahmen zwischen 5 und 15 Euro am Tag, in Deutschland unmittelbar in Euro. Das trägt keinen Betrieb, deckt aber die Größenordnung ab, in der sich Tarif, Kontoführung und Versicherung bewegen.
Häufige Fragen zum Mobilfunktarif für Selbstständige?
Lohnt sich ein eigener Geschäftstarif?
Nur wenn er etwas mitbringt, das der Privattarif nicht hat — etwa mehrere Karten unter einem Vertrag, eine Rechnung mit Kostenstellen oder eine Ansprechstelle mit kurzer Reaktionszeit. Der Aufpreis für das Etikett allein rechnet sich nicht. Vergleiche den Geschäftstarif deshalb nicht mit dem Listenpreis des Privattarifs, sondern mit dessen Jahreskosten nach der Rechnung aus dem zweiten Abschnitt.
Zweite Karte oder Zweitgerät für die Trennung von privat und beruflich?
Zwei Nummern erleichtern die Aufzeichnung der betrieblichen Nutzung und damit den Nachweis der Zehn-Prozent-Grenze aus § 15 Absatz 1 UStG. Eine zweite SIM in einem Gerät mit zwei Kartenplätzen reicht dafür in der Regel aus und ist billiger als ein zweites Telefon. Achte darauf, dass beide Karten nicht zwingend im selben Netz liegen müssen — zwei Netze sind eine kostengünstige Ausfallsicherung.
Wie messe ich die Geschwindigkeit gerichtsfest?
Mit dem Verfahren, das § 57 Absatz 4 TKG nennt, also einem von der Bundesnetzagentur bereitgestellten oder zertifizierten Messmechanismus. Führe die Messungen über mehrere Tage und zu verschiedenen Zeiten durch, dokumentiere Ort und Uhrzeit, und lege das Protokoll der Beschwerde bei. Eine einzelne schlechte Messung belegt keine dauerhafte Abweichung.
Sollte ich Mobilfunk und Festnetz beim selben Anbieter bündeln?
Ein Bündel spart auf dem Papier, verknüpft aber zwei Kündigungstermine und zwei Störungsfälle miteinander. Für einen Betrieb wiegt der zweite Punkt schwerer: Fällt der Anschluss aus, brauchst du das Mobilfunknetz als Rückfallebene — und die ist wertlos, wenn beides über dieselbe Infrastruktur läuft. Rechne den Rabatt gegen dieses Risiko, und bedenke, dass die Fristen aus § 56 TKG für jeden Vertrag einzeln gelten, ein gebündeltes Paket sie also nicht zusammenführt.
Für die Festnetzseite gilt ohnehin, dass die Auswahl an der Adresse hängt und nicht an der Marke. Die Bundesnetzagentur zählt für Ende 2025 rund 23,6 Millionen Anschlüsse mit 100 Mbit/s oder mehr und weist der Glasfaser einen Anteil von 16,5 Prozent an den aktiven Anschlüssen zu, gegenüber 58,5 Prozent für DSL. Was bei dir verfügbar ist, entscheidet die Technik vor Ort — ein bundesweiter Anbietervergleich beantwortet diese Frage nicht.
Fazit: erst umrechnen, dann vergleichen
Vier Schritte reichen. Rechne jeden Tarif auf zwölf Monate hoch, damit der Vier-Wochen-Rhythmus sichtbar wird. Prüfe, welches der vier Netze hinter der Marke steht, und teste es an deinen Arbeitsorten. Kläre, ob es eine Rechnung nach §§ 14, 14a UStG gibt, bevor du den Vorsteuerabzug einplanst. Und lege dir § 56 und § 57 TKG für den Fall zurecht, dass Laufzeit oder Geschwindigkeit nicht halten, was vereinbart war. Bleibt danach noch eine Lücke bei den monatlichen Posten, ist I am Beezy eine Ergänzung, die sich neben dem Betrieb betreiben lässt.
