Der Minijob bleibt eine der beliebtesten Beschäftigungsformen in Deutschland. Mit dem neuen Mindestlohn steigt auch die Verdienstgrenze 2026 auf 603 Euro monatlich. Hier erfahren Sie alles Wichtige zu den Änderungen.
Die neuen Grenzen 2026
Mindestlohn und Verdienstgrenze
| Element | 2025 | 2026 | Änderung |
|---|---|---|---|
| Mindestlohn | 12,82€/Std | 13,90€/Std | +1,08€ |
| Minijob-Grenze | 556€/Monat | 603€/Monat | +47€ |
| Jahresgrenze | 6.672€ | 7.236€ | +564€ |
Wie die Grenze berechnet wird
Die Minijob-Grenze orientiert sich am Verdienst, der mit 10 Wochenstunden zum Mindestlohn erzielt wird:
Berechnung: 13,90€ × 10 Stunden × 4,33 Wochen = 602,37€ → aufgerundet 603€Steuerliche Behandlung
Pauschalversteuerung
In den meisten Fällen ist Ihr Minijob-Einkommen steuerfrei, weil Ihr Arbeitgeber die Pauschalversteuerung von 2% übernimmt. Das gilt, wenn:
- Sie die 603-Euro-Grenze nicht überschreiten
- Sie keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte haben
- Der Arbeitgeber die Pauschale zahlt
Wann Sie Steuern zahlen müssen
Steuerpflichtig wird der Minijob, wenn:
- Sie mehrere Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern haben
- Das Gesamteinkommen über die Grenzen steigt
- Der Arbeitgeber nicht pauschal versteuert
Rentenversicherung 2026
Die neue Regelung ab Juli 2026
Ab dem 1. Juli 2026 können Minijobber eine Befreiung von der Rentenversicherung rückgängig machen. Das bedeutet:
- Einmaliges Widerrufsrecht für die Befreiung
- Antrag beim Arbeitgeber erforderlich
- Aufbau von Rentenansprüchen möglich
Beitragssätze
| Situation | Arbeitgeber | Arbeitnehmer |
|---|---|---|
| Mit RV-Pflicht | 15% | 3,6% |
| Ohne RV-Pflicht (befreit) | 15% | 0% |
Minijob und Hauptberuf kombinieren
Was erlaubt ist
Sie können einen Minijob neben Ihrem Hauptberuf ausüben:
- Ein Minijob neben dem Hauptjob ist sozialversicherungsfrei
- Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet
- Bei Überschreitung der Grenze: volle Sozialversicherungspflicht
Kombination mit Midijob
Ein Midijob (603,01€ - 2.000€) kann mit einem Minijob kombiniert werden:
- Beide Jobs bei verschiedenen Arbeitgebern
- Minijob bleibt steuerfrei
- Midijob: reduzierte Sozialabgaben, voller Schutz
Vergleich: Zusatzverdienst-Optionen 2026
| Kriterium | I am Beezy | Minijob | Midijob | Freiberuflich |
|---|---|---|---|---|
| Max. Verdienst | ✅ Unbegrenzt | ⚠️ 603€/Monat | ⚠️ 2.000€/Monat | ✅ Unbegrenzt |
| Zeitliche Flexibilität | ✅ Total | ⚠️ Feste Zeiten | ⚠️ Feste Zeiten | ✅ Flexibel |
| Steuerfrei | ⚠️ Teilweise | ✅ Ja (pauschal) | ❌ Nein | ❌ Nein |
| Von zu Hause | ✅ Ja | ❌ Meist nicht | ❌ Meist nicht | ✅ Möglich |
| Sofort starten | ✅ Ja | ⚠️ Arbeitsvertrag | ⚠️ Arbeitsvertrag | ⚠️ Anmeldung |
| Arbeitgeber-Abhängigkeit | ✅ Keine | ❌ Ja | ❌ Ja | ✅ Keine |
Minijob im Nebenjob: Worauf achten?
Informationspflicht
In den meisten Arbeitsverträgen müssen Sie Ihren Arbeitgeber über Nebentätigkeiten informieren. Prüfen Sie:
- Ihren Arbeitsvertrag auf Nebentätigkeitsklauseln
- Ob eine Genehmigung erforderlich ist
- Ob Konkurrenztätigkeiten ausgeschlossen sind
Arbeitszeit beachten
Das Arbeitszeitgesetz gilt auch für Minijobs:
- Maximal 48 Stunden pro Woche (alle Jobs zusammen)
- Mindestens 11 Stunden Ruhezeit zwischen Arbeitstagen
Häufige Fragen zum Minijob 2026
Muss ich den Minijob in der Steuererklärung angeben?
Bei Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber: Nein. Der Minijob erscheint nicht in Ihrer Steuererklärung.
Kann ich mehrere Minijobs haben?
Ja, aber alle Verdienste werden zusammengerechnet. Überschreiten Sie 603€ monatlich, werden alle Jobs sozialversicherungspflichtig.
Was passiert, wenn ich die Grenze überschreite?
Bei gelegentlichem Überschreiten (max. 2 Monate/Jahr) und unvorhersehbarem Grund bleibt der Minijob-Status erhalten. Regelmäßiges Überschreiten führt zur vollen Sozialversicherungspflicht.
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Checkliste Minijob 2026
- [ ] Arbeitsvertrag auf neue 603€-Grenze prüfen
- [ ] Rentenversicherungs-Option überdenken (ab Juli 2026)
- [ ] Nebentätigkeitsklausel im Hauptvertrag prüfen
- [ ] Gesamtarbeitszeit kontrollieren
- [ ] Alternative flexible Einkommensquellen erkunden (I am Beezy)
Fazit
Die Erhöhung der Minijob-Grenze auf 603 Euro ist eine gute Nachricht für alle geringfügig Beschäftigten. Nutzen Sie die neuen Möglichkeiten – und denken Sie auch an flexible Alternativen wie I am Beezy für zusätzliche Einnahmen ohne starre Grenzen.
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