Beim Einzug hast du drei Monatsmieten hinterlegt, und beim Auszug wird über genau dieses Geld verhandelt – meist zu einem Zeitpunkt, an dem die neue Wohnung schon eine zweite Kaution verschlungen hat. Wer erst am Übergabetag über die Rückzahlung nachdenkt, verhandelt aus der schwächsten Position, die es gibt: ohne Protokoll, ohne Fotos und ohne Kenntnis der Fristen.
Diese Checkliste dreht die Reihenfolge um. Sie beginnt acht Wochen vor dem Auszug, benennt die gesetzlichen Regeln, an denen sich alles ausrichtet, und endet bei dem, was du tun kannst, wenn trotzdem nicht gezahlt wird. Für die Lücke zwischen alter und neuer Kaution gibt es keinen Trick, aber Wege, sie kleiner zu machen – eine Anwendung wie I am Beezy, bei der jede angesehene Anzeige eine Gutschrift auf dein gewohntes Zahlungsmittel erzeugt, ist einer davon.
Wem gehört die Kaution eigentlich – und wem die Zinsen?
Höchstens drei Monatsmieten – ohne Betriebskosten
§ 551 des Bürgerlichen Gesetzbuchs setzt die Obergrenze klar: Die Sicherheit darf „höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete“ betragen, wobei Betriebskosten ausgenommen sind (Quelle: § 551 BGB, Gesetze im Internet, abgerufen am 12.08.2026). Maßgeblich ist also die Nettokaltmiete, nicht die Warmmiete. Wer eine höhere Kaution gezahlt hat, hat den überschießenden Teil ohne Weiteres zurückzufordern – die Vorschrift erklärt jede abweichende Vereinbarung zum Nachteil des Mieters für unwirksam.
Du darfst in drei Raten zahlen
Die zweite Regel derselben Vorschrift wird beim Einzug häufig übergangen: Der Mieter kann die Kaution „in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen“ entrichten, wobei die erste zu Mietbeginn fällig ist und die weiteren mit den folgenden Mietzahlungen. Ein Vermieter, der die volle Summe vor Schlüsselübergabe verlangt, kann sich darauf nicht berufen. Für den Auszug ist das relevant, weil es zeigt, wie eng die Vorschrift den Spielraum zieht.
Getrennt angelegt, und die Erträge sind deine
Der Vermieter muss die Kaution bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anlegen, getrennt von seinem eigenen Vermögen. Die Erträge stehen dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit. Frag bei der Abrechnung deshalb ausdrücklich nach den Zinsen; sie werden regelmäßig vergessen, und ihr Fehlen ist ein Hinweis darauf, dass die Kaution nie getrennt angelegt wurde.
Aus derselben Vorschrift folgt außerdem, dass die Kaution nicht mitwächst. Steigt die Miete während des Mietverhältnisses – durch eine Staffel, eine Indexklausel oder eine Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete –, entsteht daraus kein Anspruch auf eine Nachzahlung der Sicherheit. Maßgeblich bleibt die Miete bei Vertragsschluss. Wird beim Auszug eine höhere Summe abgerechnet, als du je hinterlegt hast, ist das der erste Punkt, den du prüfst.
Wann muss der Vermieter auszahlen?
Im Gesetz steht keine feste Frist
Das ist der Punkt, an dem die meisten Auseinandersetzungen beginnen: Eine Frist, nach der die Kaution auszuzahlen wäre, nennt das Gesetz nicht. Dem Vermieter wird eine angemessene Prüfzeit zugestanden, in der er feststellt, ob Ansprüche offen sind. Was angemessen ist, hängt vom Einzelfall ab – vom Zustand der Wohnung, von offenen Abrechnungen, von der Frage, ob überhaupt etwas strittig ist.
Die Grenze zieht § 548 BGB
Eine harte Grenze gibt es trotzdem. Nach § 548 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verjähren die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache in sechs Monaten, gerechnet ab dem Zeitpunkt, „in dem er die Mietsache zurückerhält“ (Quelle: § 548 BGB, Gesetze im Internet, abgerufen am 12.08.2026). Nach Ablauf dieser Frist kann er Schäden nicht mehr gegen deine Kaution rechnen. Halte deshalb das Rückgabedatum schriftlich fest – es ist der Startpunkt dieser Frist.
Der Einbehalt für die Betriebskostenabrechnung
Auch wenn die Wohnung tadellos übergeben wurde, darf ein angemessener Teil einbehalten werden, bis die Betriebskostenabrechnung des laufenden Jahres vorliegt. Angemessen heißt: in der Größenordnung einer zu erwartenden Nachzahlung, nicht die volle Kaution. Verlange in diesem Fall eine schriftliche Aufteilung – welcher Betrag jetzt ausgezahlt wird, welcher zurückbleibt und wann darüber abgerechnet wird.
| Zeitpunkt | Was rechtlich gilt | Was du tust |
|---|---|---|
| Tag der Rückgabe | Startpunkt der Sechsmonatsfrist des § 548 BGB | Datum im Protokoll festhalten, beide unterschreiben |
| Wenige Wochen danach | Angemessene Prüfzeit des Vermieters | Bankverbindung schriftlich mitteilen |
| Nach sechs Monaten | Ersatzansprüche wegen Schäden verjährt | Restbetrag mit Frist anfordern |
| Nach der Betriebskostenabrechnung | Einbehalt entfällt | Abrechnung prüfen, Rest einfordern |
Die Checkliste für die letzten acht Wochen
Acht Wochen vorher: Vertrag lesen, nicht erinnern
Hol den Mietvertrag heraus und markiere drei Dinge: die Klausel zu Schönheitsreparaturen, die Kündigungsfrist und die Regelung zur Kaution. Starre Fristenpläne für das Renovieren sind nach der Rechtsprechung häufig unwirksam, und wer unnötig streicht, verschenkt ein Wochenende und Material. Bist du unsicher, lass die Klausel vor dem ersten Pinselstrich prüfen und nicht danach.
Vier Wochen vorher: Vorabtermin und Fotos
Bitte den Vermieter um eine Vorabbesichtigung. Sie kostet nichts und verwandelt Überraschungen am Übergabetag in eine Liste, die du noch abarbeiten kannst. Fotografiere parallel jeden Raum bei Tageslicht, dazu Fenster, Böden, Bad und Küche. Diese Bilder sind später deine einzige Möglichkeit, den Zustand zu belegen.
Eine Woche vorher: Zähler, Post und Anschlüsse
Jetzt geht es um die Dinge, die nach dem Auszug nur noch mit Mühe zu regeln sind. Richte einen Nachsendeauftrag ein, melde Strom, Gas und Internet auf die neue Adresse um oder kündige sie fristgerecht, und notiere alle Zählerstände am Tag der Übergabe erneut. Kläre außerdem, wie viele Schlüssel du zurückgibst und ob im Laufe der Mietzeit welche nachgemacht wurden – fehlende Schlüssel sind einer der häufigsten Gründe für einen Einbehalt, weil sie im Zweifel den Austausch der Schließanlage nach sich ziehen. Die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt gehört ebenfalls in diese Woche.
Am Übergabetag: das Protokoll entscheidet
Ein Übergabeprotokoll wird gemeinsam ausgefüllt und von beiden unterschrieben, mit Datum, Zählerständen für Strom, Gas und Wasser, der Zahl der übergebenen Schlüssel und einer Aufstellung etwaiger Mängel. Unterschreibe nichts, was du nicht gelesen hast, und bestehe auf einer Kopie. Bist du mit einer Bewertung nicht einverstanden, lass deine abweichende Sicht in das Protokoll aufnehmen, statt die Unterschrift zu verweigern.
Nach dem Auszug: schriftlich nachfassen
Teile deine neue Anschrift und die Bankverbindung schriftlich mit und bitte um Rückzahlung der Kaution samt Zinsen. Setze ein konkretes Datum. Ein freundlicher Zweizeiler mit klarer Frist bewirkt in der Praxis mehr als drei Telefonate, weil er einen belegbaren Vorgang schafft.
| Zeitpunkt | Aufgabe | Beleg, den du behältst |
|---|---|---|
| 8 Wochen vorher | Vertragsklauseln prüfen | Kopie des Mietvertrags |
| 4 Wochen vorher | Vorabbesichtigung, Fotos, Kleinreparaturen | Fotos mit Datum, Notizen zum Termin |
| 1 Woche vorher | Nachsendeauftrag, Ummeldungen, Endreinigung | Bestätigungen der Anbieter |
| Übergabetag | Protokoll, Zählerstände, Schlüsselübergabe | Unterschriebene Kopie des Protokolls |
| Danach | Anschrift und Bankverbindung mitteilen | Sendenachweis der Mitteilung |
Die Wartezeit auf die Kaution überbrücken mit I am Beezy
Zwei Kautionen gleichzeitig sind das eigentliche Problem
Der finanzielle Engpass beim Umzug entsteht selten durch die Miete, sondern durch die Überschneidung: Die neue Kaution ist fällig, bevor die alte zurückkommt. Wie groß dieser Betrag ist, hängt vom Ort ab – der Berliner Mietspiegel 2026, veröffentlicht am 28.05.2026, nennt einen Bezugswert von 7,71 Euro je Quadratmeter Nettokaltmiete, und drei Monatsmieten daraus sind für eine gewöhnliche Wohnung schnell ein vierstelliger Betrag.
Was eine Nebenquelle realistisch beiträgt
I am Beezy ist eine Anwendung, in der du Videos, Artikel und Anzeigen ansiehst und für jede Ansicht eine Gutschrift bekommst, die auf dein gewohntes Zahlungsmittel ausgezahlt wird. Als Größenordnung nennt die Plattform 5 bis 15 Euro pro Tag, angegeben in Euro und damit ohne Umrechnung für Deutschland. Das ersetzt keine Kaution, deckt aber die Posten, die beim Umzug nebenher anfallen – Transporter, Kartons, Ummeldungen –, und genau die zwingen viele dazu, den Dispositionskredit zu nutzen.
Wenn nicht gezahlt wird
Die Zahlungsaufforderung mit Frist
Der erste Schritt ist ein sachliches Schreiben: Betrag, Rückgabedatum, Bankverbindung, ein konkretes Zahlungsdatum und der Hinweis, dass du danach weitere Schritte einleitest. Versende es so, dass du den Zugang nachweisen kannst. Ohne diesen Nachweis fehlt später der Beleg dafür, dass überhaupt eine Frist gesetzt wurde.
Mieterverein und Schlichtung
Ein örtlicher Mieterverein prüft deinen Fall und schreibt bei Bedarf im eigenen Namen an – das ändert den Ton einer Auseinandersetzung erheblich. Die Mitgliedschaft kostet einen Jahresbeitrag und lohnt sich meistens schon beim ersten Fall. Alternativ bieten mehrere Bundesländer und Kommunen Schlichtungsstellen an, die vor einem Gerichtsverfahren vermitteln.
Mahnbescheid und Amtsgericht
Bleibt es dabei, kannst du einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Das Verfahren läuft schriftlich über die Mahngerichte, ist vergleichsweise günstig und führt bei unbestrittenen Forderungen schnell zu einem vollstreckbaren Titel. Widerspricht der Vermieter, geht die Sache an das zuständige Amtsgericht – spätestens hier ist die Unterstützung durch einen Mieterverein oder eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll.
Rechne vorher einmal durch, worum gestritten wird. Bei einem Einbehalt von wenigen hundert Euro stehen Aufwand und Ergebnis in einem anderen Verhältnis als bei einer vollen Kaution, und ein Vergleich kann die vernünftigere Lösung sein. Was du dabei nicht tun solltest, ist die letzte Miete einzubehalten, um dir die Kaution selbst zurückzuholen. Das gilt als Zahlungsverzug, kann eine Kündigung auslösen und dreht die Beweislast zu deinen Ungunsten – ausgerechnet in dem Moment, in dem du sie brauchst.
Sonderfälle, die viele überraschen
Bürgschaft oder Kautionsversicherung statt Bargeld
Statt Geld zu hinterlegen, kann eine Bürgschaft gestellt werden, für die du eine laufende Gebühr zahlst. Der Vorteil ist die Liquidität beim Einzug, der Nachteil, dass die Gebühr nie zurückkommt und du im Streitfall trotzdem haftest. Beim Auszug musst du zusätzlich daran denken, die Bürgschaftsurkunde zurückzuverlangen, sonst läuft der Vertrag samt Gebühren weiter.
Die Wohnung wird während des Mietverhältnisses verkauft
Beim Eigentümerwechsel geht das Mietverhältnis auf den Käufer über, und mit ihm die Pflicht zur Rückzahlung der Kaution. Lass dir bei einem Verkauf schriftlich bestätigen, dass die Kaution an den neuen Eigentümer übergeben wurde, samt Betrag und aufgelaufenen Zinsen. Fehlt diese Bestätigung, beginnt beim Auszug ein Verweisspiel zwischen altem und neuem Vermieter.
Insolvenz des Vermieters
Die getrennte Anlage der Kaution schützt dich genau in diesem Fall, weil das Geld dann nicht zur Insolvenzmasse gehört. Das ist der praktische Grund, warum du schon beim Einzug nach dem Nachweis der Anlage fragen solltest, und nicht erst, wenn es eng wird. Wenn du die Zeit zwischen Auszug und Rückzahlung überbrücken willst, ohne den Dispositionskredit zu strapazieren, kannst du sie mit I am Beezy abfedern: Die Anwendung vergütet angesehene Inhalte direkt auf dein gewohntes Zahlungsmittel.
