Nebenjob steuerfrei: So viel dürfen Sie 2026 dazuverdienen

Nicht jeder Nebenverdienst ist steuerpflichtig. Erfahren Sie, welche Freibeträge und Grenzen 2026 für steuerfreies Dazuverdienen gelten.

28.1.2026
3 min read
Sparschwein mit GeldscheinenKostenlos starten

Zusätzliches Geld verdienen, ohne Steuern zu zahlen – das klingt verlockend. Tatsächlich gibt es 2026 mehrere Möglichkeiten, steuerfrei dazuzuverdienen. Hier ist Ihr kompletter Überblick über alle Freibeträge und Grenzen.

Steuerfreie Nebeneinkünfte 2026

Die wichtigsten Freibeträge im Überblick

Art der EinkunftSteuerfreier Betrag 2026
Minijob (pauschal versteuert)603€/Monat (7.236€/Jahr)
Übungsleiterpauschale3.300€/Jahr
Ehrenamtspauschale960€/Jahr
Aktivrente (Rentner)2.000€/Monat (24.000€/Jahr)
Grundfreibetrag (allgemein)12.348€/Jahr

Der Minijob: Der Klassiker

So bleibt er steuerfrei

Arbeiten im Café

Im Minijob bis 603€/Monat zahlen Sie in der Regel keine Steuern, weil:

  • Der Arbeitgeber 2% Pauschalsteuer abführt
  • Sie den Minijob nicht in der Steuererklärung angeben müssen
  • Er nicht zu Ihrem anderen Einkommen addiert wird

Voraussetzungen

  • Maximal 603€ monatlich (oder 7.236€ jährlich)
  • Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber
  • Nur ein Minijob neben dem Hauptjob

Übungsleiterpauschale: 3.300€ steuerfrei

Was darunter fällt

Die Übungsleiterpauschale gilt für nebenberufliche Tätigkeiten als:

  • Trainer im Sportverein
  • Musiklehrer
  • Dozent in der Erwachsenenbildung
  • Pfleger in gemeinnützigen Einrichtungen
  • Betreuer von behinderten Menschen

Bedingungen 2026

  • Tätigkeit für gemeinnützige, kirchliche oder öffentliche Einrichtung
  • Nebenberuflich (weniger als 1/3 einer Vollzeittätigkeit)
  • Maximum 3.300€ jährlich steuerfrei

Kombination möglich

Sie können die Übungsleiterpauschale zusätzlich zum Minijob nutzen!

Ehrenamtspauschale: 960€ steuerfrei

Für welche Tätigkeiten?

Die Ehrenamtspauschale gilt für:

  • Vorstandsarbeit in Vereinen
  • Kassenführung
  • Schriftführung
  • Sonstige ehrenamtliche Tätigkeiten

Unterschied zur Übungsleiterpauschale

AspektÜbungsleiterEhrenamt
Betrag3.300€/Jahr960€/Jahr
TätigkeitenPädagogisch, pflegerischVerwaltend, organisatorisch
Kombination möglich✅ Ja✅ Ja

Aktivrente: Neu 2026

Für Rentner

Menschen im Rentenalter können ab 2026 bis zu 2.000€ monatlich (24.000€ jährlich) steuerfrei dazuverdienen – als Angestellte.

Ausnahmen: Selbstständige, Minijobber und Beamte profitieren nicht.

Vergleich: Steuerfreie Verdienstmöglichkeiten

KriteriumI am BeezyMinijobÜbungsleiterEhrenamt
Max. steuerfrei⚠️ Bis Grundfreibetrag✅ 7.236€/Jahr✅ 3.300€/Jahr✅ 960€/Jahr
Flexibilität✅ Total⚠️ Feste Zeiten⚠️ Vereinstermine⚠️ Ehrenamtstermine
Von zu Hause✅ Ja⚠️ Selten⚠️ Manchmal⚠️ Manchmal
Arbeitgeber nötig✅ Nein❌ Ja⚠️ Verein/Institution⚠️ Verein/Institution
Kombination✅ Mit allem✅ Mit Hauptjob✅ Mit Minijob✅ Mit allem
Sofort möglich✅ Ja⚠️ Bewerbung⚠️ Suche⚠️ Suche
Fazit: I am Beezy bietet maximale Flexibilität – kombinieren Sie es mit anderen steuerfreien Einkünften für optimalen Verdienst. I am Beezy entdecken

Strategien für maximalen steuerfreien Verdienst

Strategie 1: Alles kombinieren

Person plant Finanzen

Eine Person kann theoretisch kombinieren:

EinkunftsartBetrag/Jahr
Minijob7.236€
Übungsleiterpauschale3.300€
Ehrenamtspauschale960€
Gesamt steuerfrei11.496€

Plus: Sonstige Einkünfte bis zum Grundfreibetrag (12.348€)

Strategie 2: Flexibel ergänzen mit I am Beezy

I am Beezy lässt sich ideal mit allen Steuervorteilen kombinieren:
  • Keine festen Arbeitszeiten
  • Keine Vereinsmitgliedschaft nötig
  • Jederzeit mehr oder weniger arbeiten
  • Perfekte Ergänzung

Jetzt bei I am Beezy starten

Strategie 3: Den Grundfreibetrag nutzen

Auch ohne spezielle Freibeträge: Solange Ihr gesamtes zu versteuerndes Einkommen unter 12.348€ liegt, zahlen Sie keine Einkommensteuer.

Häufige Fehler vermeiden

Fehler 1: Mehrere Minijobs

Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet. Überschreiten Sie 603€ gesamt, werden alle Jobs sozialversicherungspflichtig.

Fehler 2: Übungsleiter- UND Ehrenamtspauschale beim selben Verein

Bei einer Tätigkeit können Sie nur eine der beiden Pauschalen nutzen, nicht beide.

Fehler 3: Hauptberuflich statt nebenberuflich

Die Pauschalen gelten nur für nebenberufliche Tätigkeiten. Mehr als 1/3 einer Vollzeitstelle gilt als hauptberuflich.

Häufige Fragen

Muss ich steuerfreie Einkünfte in der Steuererklärung angeben?

  • Minijob (pauschal): Nein
  • Übungsleiter-/Ehrenamtspauschale: Ja, aber steuerfrei

Kann ich mehrere Übungsleitertätigkeiten haben?

Ja, aber der Gesamtfreibetrag bleibt bei 3.300€ – egal wie viele Tätigkeiten.

Was ist, wenn ich über die Freibeträge komme?

Nur der übersteigende Betrag wird versteuert – Sie verlieren nicht den kompletten Freibetrag.

Checkliste steuerfreier Nebenverdienst 2026

  • [ ] Minijob-Grenze (603€/Monat) beachten
  • [ ] Übungsleitertätigkeiten prüfen (3.300€/Jahr)
  • [ ] Ehrenamtliche Tätigkeiten prüfen (960€/Jahr)
  • [ ] Kombination planen für maximalen Freibetrag
  • [ ] Flexible Ergänzung mit I am Beezy nutzen
  • [ ] Alle Einkünfte dokumentieren

Fazit

2026 bietet zahlreiche Möglichkeiten, steuerfrei dazuzuverdienen. Von Minijob über Übungsleiterpauschale bis zur neuen Aktivrente für Rentner – die Optionen sind vielfältig.

Für maximale Flexibilität ohne Steuersorgen kombinieren Sie diese Möglichkeiten mit I am Beezy – verdienen Sie dazu, wann immer Sie Zeit und Lust haben.

Mit I am Beezy flexibel dazuverdienen

Verdienen Sie mit I am Beezy

Treten Sie unserer Plattform bei und verdienen Sie einfach Geld.

Kostenlos starten

Ähnliche Artikel